Kein SF-Rabatt nach Scheidung/Trennung?
- Innerhalb der Familie ist es oft ganz einfach, Beiträge in der Autoversicherung zu sparen. Es gibt die Möglichkeit, seinen nicht genutzten Schadenfreiheitsrabatt auf Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder zu übertragen. Fährt zum Beispiel die Ehefrau viel länger unfallfrei als ihr Partner und verkauft ihr Auto, kann sie ihren besseren Schadenfreiheitsrabatt auf ihren Mann übertragen. Der zahlt dann viel weniger Beitrag. Kommt es aber zur Trennung, dann beginnen meist die Probleme, denn der Begünstigte ist nicht verpflichtet den erhaltenen Schadensfreiheitsrabatt an seine Frau zurück zu geben.
- Während der Partnerschaft/Ehe gab es zwei Fahrzeuge im Haushalt. Beide Fahrzeuge waren auf den Mann zugelassen, sowohl das Erstfahrzeug als auch das durch den Zweitwagenrabatt günstiger versicherte Zweitfahrzeug. Kommt es aber zur Trennung ist der Inhaber des Erst- und Zweitwagenrabattes nicht verpflichtet, einen der Rabatte an seine Partnerin weiter zu geben.
Die Folge: Regelmässig werden Frauen bei einer Trennung / Scheidung zusätzlich durch den Verlust einer günstigen Kfz-Versicherung bestraft. Und das kann richtig ins Geld gehen. Schlimmstenfalls gilt die Frau nämlich als Fahranfängerin und startet mit 240% ins Kfz-Versicherungsleben.
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- Ein Beispiel => Frau, Führerscheinbesitz 10 Jahre, Eingestuft als Fahranfängerin in SF0 bei einer normalen Versicherung
- Bei einem Grundbeitrag von beispielsweise 400.-Euro pro Jahr (bei 100%) müsste die Frau also 1000.-Euro pro Jahr (bei 240%) für den Versicherungsschutz bezahlen. Und dies, obwohl sie vielleicht 10 Jahre unfallfrei gefahren ist. Das wären also 600.-Euro Strafe pro Jahr im Falle einer Trennung/Scheidung.
- Ein Beispiel => Frau, Führerscheinbesitz 10 Jahre, Eingestuft als Fahranfängerin in SF0 bei einer normalen Versicherung
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- Noch ein Beispiel=> Frau, Führerscheinbesitz 12 Jahre, Sondereinstufung SF1/2 bei einer kulanten Versicherung
- Bei einem Grundbeitrag von beispielsweise 450.-Euro pro Jahr (bei 100%) müsste die Frau also 630.-Euro pro Jahr (bei 140%) für den Versicherungsschutz bezahlen. Und dies, obwohl Sie vielleicht 12 Jahre unfallfrei gefahren ist. Das wären also immer noch 180.-Euro Strafe pro Jahr im Falle einer Trennung/Scheidung.
- Noch ein Beispiel=> Frau, Führerscheinbesitz 12 Jahre, Sondereinstufung SF1/2 bei einer kulanten Versicherung
Warum ist das so? Weil Frauen in dieser Situation keine Lobby haben und still leidend die Konsequenzen auf sich nehmen. Weil getrennt lebende Frauen zunächst einmal Ihr Leben für sich und oft noch für die Kinder in Ordnung bringen müssen. Doch kann das richtig und gerecht sein?
Sicher nicht!
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